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Jahresabschluss

Anhang

A. Allgemeines

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH Kreditgarantiegemeinschaft mit Sitz in Neuss ist in das Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Neuss unter der Nummer HRB 6129 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (kurz: RechKredV) aufgestellt. Die in den Formblättern 1 und 2 der RechKredV vorgesehenen, aber nicht belegten Posten wurden gemäß § 265 Abs. 8 Handelsgesetzbuch (kurz: HGB) nicht berücksichtigt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir die Kontoform gewählt.

Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.



B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Barreserven und die Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert angesetzt.

Der Ansatz der Kundenforderungen erfolgt mit einem Erinnerungsposten.

Die Wertpapiere (Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) sind der Liquiditätsreserve zugeordnet und werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Beteiligungen sind aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von bis zu EUR 800,00 ohne Vorsteuer werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt.

Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Pensionsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Einkommens- und Lebenshaltungskostensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von jeweils 2,5 % ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt keine Fluktuationsquote. Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 2,06 % (im Vorjahr: 1,90 %). Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellung für Pensionen (Bewertungsänderung) in Höhe von EUR -35.106,00 (Unterschiedsbetrag).

Unter den sonstigen Rückstellungen wurde erstmals eine Rückstellung für Verpflichtungen aus Jubiläumszusagen ausgewiesen. Die Berechnung der Rückstellungszuführung ist nach dem Teilwertverfahren erfolgt.

In 2025 wurde eine Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen gebildet. Die Berechnung erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck). Zukünftig erwartete Einkommenssteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von jeweils 2,5 % ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt keine Fluktuationsquote. Der Rechnungszinssatz entspricht der gesetzlichen Regelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB in Höhe und liegt bei 1,85 %.

Die Bilanzierung der Rückstellung erfolgt saldiert mit dem Aktivwert aus einer zur Verpflichtung abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung unter den sonstigen Rückstellungen.

Die anderen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bilanziert. Allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten wurde durch Bildung von anderen Rückstellungen Rechnung getragen. Nicht bilanzwirksame Geschäfte wurden in die Risikoberechnung einbezogen.

Für Bonitätsrisiken aus dem Bürgschafts- und Garantiegeschäft wurden in ausreichendem Umfang Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Form von Rückstellungen gebildet.

Die Einzelrückstellungen bemessen sich hierbei am Eigenobligo der individuellen Bürgschaft bzw. Garantie. Durch die Kredit- bzw. Beteiligungsnehmer gestellte Sicherheiten gehen nicht in die Bemessung ein.

Die Ermittlung der Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken (Pauschalwertberichtigungen und -rückstellungen) betreffend die Eventualverbindlichkeiten der Bank erfolgte nach dem Anrechnungsverfahren gemäß IDW RS BFA 7.

Die Pauschalwertberichtigung wurde dabei in Höhe des als Steuerungsgröße im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts über die Restlaufzeit unter Anrechnung von Bonitätsprämien berücksichtigt.



C. Erläuterungen zur Bilanz, zu Bilanzvermerken und zur Gewinn- und Verlustrechnung

In der Bilanz sind Forderungen an Gesellschafter gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von insge­samt EUR 4.056.640,36 (im Vorjahr: TEUR 4.050) enthalten. Diese bestehen aus Bankguthaben bei einem beteiligten Kreditinstitut.

Die Forderungen an Kreditinstitute enthalten unverbriefte Forderungen an Unternehmen, mit de­nen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von EUR 4.056.640,36 (im Vorjahr: TEUR 4.050).

Die Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 0,51 haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten.

Bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren handelt es sich ausschließlich um Anteile an einem Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, der konzeptionell als Mischfonds (mindestens 75 % Rentenanteil, höchstens 25 % Aktienanteil) ausgelegt und der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) zugeordnet ist. Sämtliche Anteile befinden sich im eigenen Besitz und es besteht die Möglichkeit der täglichen Rückgabe an die fondsverwaltende Investmentgesellschaft. Um das Bonitätsrisiko zu reduzieren, ist durch vereinbarte Anlagerichtlinien sichergestellt, dass die Anlage durchschnittlich in Investmentgrade-Anleihen erfolgt; darüber hinaus wird das Fondsvermögen nach einer Wertsicherungskonzeption verwaltet. Der Kurswert beläuft sich auf insgesamt TEUR 129.026 (im Vorjahr: TEUR 127.065). Darin enthalten sind Kurswertreserven von TEUR 22.884 (im Vorjahr: TEUR 24.930). Der Posten enthält ausschließlich börsennotierte Wertpapiere. Für das Berichtsjahr erfolgte eine Zwischenaussschüttung des Spezialfonds i. H. v. TEUR 4.006, die in voller Höhe wiedereingelegt wurde. Fondsanteile wurden wie im Vorjahr nicht veräußert.

Von den Sachanlagen werden im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit durch die Bank Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 866.401,00 (im Vorjahr: TEUR 813) genutzt. Grundstücke und Bauten nutzt die Bank zu 100 % selbst.

Die Beteiligung betrifft mit nominal EUR 31.000,00 (Vorjahr TEUR 31) die Beteiligung an der Bundeskreditgarantiegemeinschaft des Handwerks GmbH (BKGG) mit Sitz in Berlin, dies entspricht einem Anteilsbesitz von 9,39 %. Aufgrund einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Abschreibung auf einen Erinnerungswert von 0,51 EUR.

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungskosten Abschreibungen Restbuchwerte
01.01.2025 Zugänge Abgänge 01.01.2025 Zugänge Abgänge kumuliert 31.12.2025
Beteiligungen 31.000,00 0,00 0,00 30.999,49 0,00 0,00 30.999,49 0,51
immaterielle Anlagewerte 2.558.766,40 141.280,68 514.364,84 2.025.311,64 233.714,32 503.339,84 1.755.686,12 429.996,12
Sachanlagen 10.008.195,20 352.580,66 429.621,89 5.301.036,93 404.584,22 422.280,89 5.283.340,26 4.647.813,71
Gesamt 12.597.961,60 493.861,34 943.986,73 7.357.348,06 638.298,54 925.620,73 7.070.025,87 5.077.810,34

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind unter anderem Forderungen gegenüber den Rückbürgen aus dem Regressbereich in Höhe von EUR 1.040.164,87 (im Vorjahr: TEUR 153), Entgeltforderungen in Höhe von EUR 554.181,131 (im Vorjahr: TEUR 417), Forderungen an Bürgschaftsbanken als Konsorten im Agrar-Programm in Höhe von EUR 168.014,71 (im Vorjahr: TEUR 169), sonstige Forderungen in Höhe von EUR 83.351,49 (im Vorjahr: TEUR 308) sowie Forderungen an die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH - KBG -, Neuss, in Höhe von EUR 65.715,41 (im Vorjahr: TEUR 68) aus der Geschäftsbesorgung enthalten.

Unter der Position Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ist der aktive Überhang der Rückdeckungsversicherung zur Altersteilzeitverpflichtung ausgewiesen.

In der Bilanz sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von insgesamt EUR 3.403.235,45 (im Vorjahr: TEUR 3.403) enthalten. Diese betreffen nachrangige Darlehen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 394.901,76 (im Vorjahr: TEUR 267), Lohnsteuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 91.447,95 (im Vorjahr: TEUR 96) und Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 53.319,89 (im Vorjahr: TEUR 57).

In den nachrangigen Verbindlichkeiten sind unverändert zwei Darlehen, die 10 % des Gesamtbetrages von EUR 3.418.574,21 übersteigen; sie betragen je EUR 811.931,51. Diese sind zinslos gewährt. Die Darlehen sind unbefristet gewährt, eine Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2026 mit einer Frist von fünf Jahren auf das Jahresende erfolgen. Eine Rückzahlung im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Bürgschaftsbank erfolgt erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger und Befriedigung etwaiger Ansprüche aus Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten.

Für die nachrangigen Verbindlichkeiten sind keine Aufwendungen angefallen.

Die nachrangigen Verbindlichkeiten enthalten unverbriefte Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit de­nen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von EUR 3.403.235,45 (im Vorjahr: TEUR 3.403).

Die als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Ge­währleistungsverträgen sowie die anderen Verpflichtungen aus unwiderruflichen Kreditzusagen gliedern sich wie folgt:

Eventualverbindlichkeiten Unwiderrufliche Kreditzusagen
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften 551.862.322,75 42.121.041,53
Beteiligungsgarantien 11.272.434,10 245.000,00
ERP-Garantien 14.886.520,00 6.591.150,00
578.021.276,85 48.957.191,53
Rückstellungen 96.639.817,45
abzüglich von Rückbürgen zu übernehmender Anteil 64.308.631,13 32.331.186,32 0,00
545.690.090,53 48.957.191,53
Diese sind gesichert durch Rückbürgschaften
der Bundesrepublik Deutschland 241.673.592,67 21.802.095,85
des Landes Nordrhein-Westfalen 166.053.013,75 11.047.345,00
des European Investment Fund 3.026.801,46 22.173,24
410.753.407,88 32.871.614,09

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen für Miet-, Leasing-, Dienstleistungs- und Wartungsverträge beträgt EUR 531.532,52 p. a. (im Vorjahr: TEUR 438).

Die Provisionserträge in Höhe von EUR 13.596.774,14 (im Vorjahr: 12.882) entfallen im Wesentlichen auf Provisionen in Höhe von EUR 11.210.944,83 (im Vorjahr: TEUR 10.886) sowie auf Bearbeitungsentgelte in Höhe von EUR 2.385.829,31 (im Vorjahr: TEUR 1.996) aus dem Bürgschafts- und Garantiegeschäft.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Geschäftsbesorgung für die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH -KBG-, Neuss, in Höhe von EUR 253.486,36 (im Vorjahr: TEUR 290), Erträge aus der Verwaltungstätigkeit als Konsortialführerin im Agrar-Programm in Höhe von EUR 110.661,93 (im Vorjahr: TEUR 117) und Erträge aus der Tätigkeit im Rahmen des ERP-Projektes in Höhe von EUR 101.321,40 (im Vorjahr: TEUR 154).



D. Sonstige Angaben

Aufsichtsrat

Aufsichtsrat

Mitglieder

Dr. Peter Achten
- Vorsitzender -
Hauptgeschäftsführer
Handelsverband Nordrhein-Westfalen e. V.
(1. stv. Vorsitzender bis 25.06.2025 / Vorsitzender ab 25.06.2025)


Dr. Jens Prager
Hauptgeschäftsführer
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
(Vorsitz bis 25.06.2025)


Dr. Stefan Dietzfelbinger
- 1. stellvertretender Vorsitzender -
Hauptgeschäftsführer
Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg
(1. stv. Vorsitzender ab 25.06.2025)


Wencke Engbers
- 2. stellvertretende Vorsitzende -
Direktorin
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank


Thomas Banasiewicz
Hauptgeschäftsführer
Handwerkskammer Münster


Oliver Curdt
Geschäftsführer
Verband Druck + Medien Nord-West e. V.


Stefan Schreiber
Hauptgeschäftsführer
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund


Eva Kähler-Theuerkauf
Präsidentin
Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e. V.


Ralf Siebelt
Senior Consultant
DEHOGA Westfalen e. V.


Thomas Schäfer
Hauptgeschäftsführer
Handelsverband Nordrhein-Westfalen Westfalen-Münsterland e. V.


Hermann Schulte-Hiltrop
Hauptgeschäftsführer i. R.
(bis 25.06.2025)


Dr. Bernhard Baumann
Hauptgeschäftsführer
BAUVERBÄNDE.NRW e. V.
(ab 25.06.2025)


Lars Potthoff
Organisationsdirektor
SIGNAL IDUNA Gruppe


Astrid Demme
Bankdirektorin
NRW.BANK


Dr. Vera Haye
Hauptgeschäftsführerin
Industrieverband Klebstoffe e. V.


Prof. Dr. Thomas A. Lange
Vorsitzender des Vorstands
NATIONAL-BANK AG
(bis 25.06.2025)


Michael Sondermann
Marktgebietsleiter Firmenkunden
Deutsche Bank AG, Düsseldorf
(ab 25.06.2025)

Stellvertreter

Rainer Gallus
Geschäftsführer
Handelsverband Nordrhein-Westfalen e. V.


Olesja Mouelhi-Ort
Geschäftsführerin
Handwerkskammer Dortmund


Dr. Hubertus Hille
Hauptgeschäftsführer
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
(bis 25.06.2025)


Jörg Nolte
Hauptgeschäftsführer
Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland
(ab 25.06.2025)


Thorsten Winkelsett
Bereichsleiter
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank


Claudia Schulte
Geschäftsführerin
Handwerkskammer Düsseldorf


Dirk Kalmünzer
Geschäftsführer
Bauindustrieverband NRW e. V.


Petra Pigerl-Radtke
Hauptgeschäftsführerin
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


Karl Werring
Präsident
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen


Wolfgang Winkler
Schatzmeister
DEHOGA Nordrhein e. V.


Markus Richter
Geschäftsführer
Handelsverband Nordrhein-Westfalen Westfalen-West e. V.


Dr. Frank Wackers
Hauptgeschäftsführer
Unternehmerverband Handwerk Nordrhein-Westfalen e. V. (UVH)


Dr. Matthias Albrecht
Bereichsleiter
SIGNAL IDUNA Gruppe


Christian Müller
Bankdirektor
NRW.BANK
(bis 25.06.2025)


Lars Wiemer
Direktor
NRW.BANK
(ab 25.06.2025)


Klaus Winkels
Geschäftsführer
Industrieverband Klebstoffe e. V.
(bis 29.04.2025)


Prof. Dr. Winfried Golla
Geschäftsführer
Verband der Chemischen Industrie e. V.
VCI Landesverband Nordrhein-Westfalen
(ab 25.06.2025)


Dr. Markus Guthoff
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
NATIONAL-BANK AG
(bis 25.06.2025)


Rolf Büchsenschütz
Kreditleiter Firmenkunden Region Nordwest
Deutsche Bank AG, Düsseldorf
(ab 25.06.2025)

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für das Geschäftsjahr 2025 EUR 31.750,00.

Geschäftsführung

Lothar Galonska, Mülheim an der Ruhr
Manfred Thivessen, Willich

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird entsprechend der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

An ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung wurden im Geschäftsjahr 2025 Bezüge von insgesamt EUR 220.590,81 gezahlt. Für diesen Personenkreis bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 2.825.724,00.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 58 Mitarbeiter, davon 9 Teilzeitbeschäftigte.

Honorar des Abschlussprüfers

Das für den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zurückgestellte Gesamthonorar beträgt EUR 143.000,00 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.

Offenlegung gemäß CRR ((EU) VO Nr. 575/2013)

Die Veröffentlichung des Offenlegungsberichts gemäß Art. 435 ff CRR der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH Kreditgarantiegemeinschaft wird auf der Homepage unter diesem Link vorgehalten.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.209.656,57 wurde satzungsgemäß den Gewinnrücklagen (satzungsmäßige Rücklagen) zugeführt.

Nachtragsbericht

Am 7. Januar 2026 wurden die Rückbürgschaftserklärung und die Rückgarantieerklärung des Landes Nordrhein-Westfalen bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2027, mindestens bis zum 31. Dezember 2026, erneuert.

Am 28. Februar 2026 haben die USA sowie Israel den Iran angegriffen. Die militärische Eskalation des Konfliktes und die damit verbundenen Spannungen haben auch Auswirkungen auf globale Lieferketten und die Energiepreise.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses lassen sich die finanziellen Auswirkungen aufgrund der volatilen geopolitischen Lage nicht abschließend quantifizieren. Negative Auswirkungen, insbesondere durch steigende Inanspruchnahmen der ausgereichten Bürgschaften, können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Neuss, 17. März 2026

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH Kreditgarantiegemeinschaft

Geschäftsführung
Lothar Galonska | Manfred Thivessen