A. Allgemeines
Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH Kreditgarantiegemeinschaft mit Sitz in Neuss ist in das Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Neuss unter der Nummer HRB 6129 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (kurz: RechKredV) aufgestellt. Die in den Formblättern 1 und 2 der RechKredV vorgesehenen, aber nicht belegten Posten wurden gemäß § 265 Abs. 8 Handelsgesetzbuch (kurz: HGB) nicht berücksichtigt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir die Kontoform gewählt.
Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Barreserven und die Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert angesetzt.
Der Ansatz der Kundenforderungen erfolgt mit einem Erinnerungsposten.
Die Wertpapiere (Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) sind der Liquiditätsreserve zugeordnet und werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Beteiligungen sind aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Bewertung der Sachanlagen und der entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von bis zu EUR 800,00 ohne Vorsteuer werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt.
Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Pensionsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Einkommens- und Lebenshaltungskostensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von jeweils 2,5 % ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt keine Fluktuationsquote. Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 2,06 % (im Vorjahr: 1,90 %). Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellung für Pensionen (Bewertungsänderung) in Höhe von EUR -35.106,00 (Unterschiedsbetrag).
Unter den sonstigen Rückstellungen wurde erstmals eine Rückstellung für Verpflichtungen aus Jubiläumszusagen ausgewiesen. Die Berechnung der Rückstellungszuführung ist nach dem Teilwertverfahren erfolgt.
In 2025 wurde eine Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen gebildet. Die Berechnung erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck). Zukünftig erwartete Einkommenssteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von jeweils 2,5 % ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt keine Fluktuationsquote. Der Rechnungszinssatz entspricht der gesetzlichen Regelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB in Höhe und liegt bei 1,85 %.
Die Bilanzierung der Rückstellung erfolgt saldiert mit dem Aktivwert aus einer zur Verpflichtung abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung unter den sonstigen Rückstellungen.
Die anderen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bilanziert. Allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten wurde durch Bildung von anderen Rückstellungen Rechnung getragen. Nicht bilanzwirksame Geschäfte wurden in die Risikoberechnung einbezogen.
Für Bonitätsrisiken aus dem Bürgschafts- und Garantiegeschäft wurden in ausreichendem Umfang Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Form von Rückstellungen gebildet.
Die Einzelrückstellungen bemessen sich hierbei am Eigenobligo der individuellen Bürgschaft bzw. Garantie. Durch die Kredit- bzw. Beteiligungsnehmer gestellte Sicherheiten gehen nicht in die Bemessung ein.
Die Ermittlung der Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken (Pauschalwertberichtigungen und -rückstellungen) betreffend die Eventualverbindlichkeiten der Bank erfolgte nach dem Anrechnungsverfahren gemäß IDW RS BFA 7.
Die Pauschalwertberichtigung wurde dabei in Höhe des als Steuerungsgröße im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts über die Restlaufzeit unter Anrechnung von Bonitätsprämien berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz, zu Bilanzvermerken und zur Gewinn- und Verlustrechnung
In der Bilanz sind Forderungen an Gesellschafter gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von insgesamt EUR 4.056.640,36 (im Vorjahr: TEUR 4.050) enthalten. Diese bestehen aus Bankguthaben bei einem beteiligten Kreditinstitut.
Die Forderungen an Kreditinstitute enthalten unverbriefte Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von EUR 4.056.640,36 (im Vorjahr: TEUR 4.050).
Die Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 0,51 haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten.
Bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren handelt es sich ausschließlich um Anteile an einem Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, der konzeptionell als Mischfonds (mindestens 75 % Rentenanteil, höchstens 25 % Aktienanteil) ausgelegt und der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) zugeordnet ist. Sämtliche Anteile befinden sich im eigenen Besitz und es besteht die Möglichkeit der täglichen Rückgabe an die fondsverwaltende Investmentgesellschaft. Um das Bonitätsrisiko zu reduzieren, ist durch vereinbarte Anlagerichtlinien sichergestellt, dass die Anlage durchschnittlich in Investmentgrade-Anleihen erfolgt; darüber hinaus wird das Fondsvermögen nach einer Wertsicherungskonzeption verwaltet. Der Kurswert beläuft sich auf insgesamt TEUR 129.026 (im Vorjahr: TEUR 127.065). Darin enthalten sind Kurswertreserven von TEUR 22.884 (im Vorjahr: TEUR 24.930). Der Posten enthält ausschließlich börsennotierte Wertpapiere. Für das Berichtsjahr erfolgte eine Zwischenaussschüttung des Spezialfonds i. H. v. TEUR 4.006, die in voller Höhe wiedereingelegt wurde. Fondsanteile wurden wie im Vorjahr nicht veräußert.
Von den Sachanlagen werden im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit durch die Bank Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 866.401,00 (im Vorjahr: TEUR 813) genutzt. Grundstücke und Bauten nutzt die Bank zu 100 % selbst.
Die Beteiligung betrifft mit nominal EUR 31.000,00 (Vorjahr TEUR 31) die Beteiligung an der Bundeskreditgarantiegemeinschaft des Handwerks GmbH (BKGG) mit Sitz in Berlin, dies entspricht einem Anteilsbesitz von 9,39 %. Aufgrund einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Abschreibung auf einen Erinnerungswert von 0,51 EUR.