Die Bürgschaftsbank arbeitet nicht gewinnorientiert. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag dürfen erwirtschaftete Überschüsse nicht ausgeschüttet werden.
Rückbürgschaften von Bund und Land
Im gemeinsamen Bestreben, eine breite Struktur gesunder kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) als Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft zu schaffen und zu erhalten, unterstützen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder seit Jahrzehnten die Bürgschaftsbanken durch Rückbürgschaften und Rückgarantien sowie Steuerbefreiungen.
Die Rückbürgschaften und Rückgarantien von Bund und Land werden im Fünf-Jahres-Rhythmus neu verhandelt. Die ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027 geltende Rückbürgschaftserklärung des Bundes und die inhaltlich gleiche Rückbürgschaftserklärung des Landes Nordrhein-Westfalen, die jährlich erneuert wird, ermöglichen die Förderung von KMU sowie die Unterstützung von Existenzgründungen mit einem Bürgschaftshöchstbetrag in Höhe von TEUR 2.000.
EU-Beihilferichtlinien
Der unveränderten Beobachtung und intensiven weiteren Diskussion und Begleitung bedürfen die EU-Beihilferichtlinien, denen die Bürgschaftsförderung deshalb unterliegt, weil die Bürgschaften der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften des Bundes und des Landes unterlegt sind.
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