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Lagebericht der Geschäftsführung

Risikomanagement

Zur Geschäftstätigkeit einer Bürgschaftsbank gehört unvermeidbar das Eingehen von Risiken. Unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen sieht die Bank deshalb auch die stetige Verbesserung der Verfahren und Instrumentarien des Risikomanagements als Notwendigkeit und unternehmerische Herausforderung.

Die Bank übernimmt Geschäftsmodell bedingt schwerpunktmäßig Kreditrisiken. Die dabei verfolgte Risikostrategie wird von der Geschäftsführung festgelegt und ebenso wie die Risikotragfähigkeit der Bank laufend überprüft. Als für alle mittelständischen Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe jederzeit zugängliche Förderbank verzichtet die Bürgschaftsbank auf eine konkrete Planung nach Branchenschwerpunkten, geografischer Streuung oder Größenklassen.

Klumpenrisiken auf Kreditnehmer-/Kreditnehmereinheiten-Ebene werden durch die Obergrenze für Einzelbürgschaften wie auch Bürgschaften an Kreditnehmereinheiten sowie für darüber hinaus existierende Geschäfte mit Rückabsicherungen durch den EIF bzw. durch die Rückgarantie des Bundes im KfW-Programm ERP‐FGN vermieden, zugleich ist hierdurch eine breite Risikostreuung gewährleistet:

  • Im klassischen Bürgschafts-/Garantiegeschäft beträgt die Obergrenze für Einzelbürgschaften wie auch für Bürgschaften an Risikoverbünde TEUR 2.000, im Verbund mit ggf. zusätzlich vergebenen Garantien zur Absicherung von typischen stillen Beteiligungen der KBG NRW TEUR 3.050.

  • Ferner existieren für Geschäfte mit Rückabsicherungen durch den EIF bzw. durch die Rückgarantie des Bundes im KfW-Programm ERP‐FGN folgende Grenzen:
    Kombination „klassische Bürgschaft + Garantie“ = TEUR 1.015 Eigenobligo, ERP-FGN (3 x TEUR 500 mit 20 % Eigenobligo) max. TEUR 300 Eigenobligo, InvestEU (worst‐case 50 % Rückbürgschaft gewerbliche Finanzierungen bzw. 0 % wegen Cap-Rate) TEUR 1.000.
    Das Eigenobligo in Kombination aller Geschäfte beträgt maximal TEUR 1.500.

Darüber hinaus allokiert die Bank ihr wesentliches Vermögen in einem speziell für sie konzipierten Spezialfonds, aus dem aufgrund der Anlagekonzeption Marktpreis- und Adressausfallrisiken resultieren.

Das Risikotragfähigkeitskonzept der Bank ist geeignet, die Risiken des Bankgeschäfts angemessen zu begrenzen. Die Risikotragfähigkeit der Bürgschaftsbank ist unter den Modellannahmen der Bank zum Prüfungsstichtag gegeben.

Die Bank hat zwecks Risikocontrolling nach Maßgabe der MaRisk umfassende Organisationsanweisungen und Prozesse installiert, die es ihr ermöglichen, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten, abzumildern und einer ständigen Kontrolle zu unterwerfen. Es existiert ein hauseigenes Modell zur Messung der Risikotragfähigkeit einschließlich eines geforderten adversen Szenarios sowie Stresstests inklusive eines kombinierten sowie inversen Stresstests nebst ausführlicher Dokumentation in Form eines Handbuchs.

Die Risikotragfähigkeit der Bank wird quartalsweise ermittelt und war im Berichtsjahr durchgängig gegeben. Zum 31. Dezember 2025 stellen sich die vergebenen Limite und deren Auslastung (Basis = normative und ökonomische Perspektive) wie folgt dar:

31.12.2025* 31.12.2025**
Risikoart T€ T€
Kreditrisiko Bürgschaften 15.234 8.200
Adressenrisiko Spezialfonds 5.858 4.387
Marktpreisrisiko Spezialfonds 19.355 0
zusätzlicher regulatorischer Eigenmittelbedarf*** 0 8.300
Liquiditätsrisiko 0 0
Operationelle Risiken 4.894 1.650
Sonstige Risiken 518 518
Risikopotenzial 45.859 23.055
Risikodeckungspotenzial 103.897 78.074
Auslastung Risikodeckungspotenzial in % 44,14% 29,53%

(* Basis = ökonomische Perspektive, ** Basis = normative Perspektive, ***ohne Eigenmittelempfehlung)

Die auf diese Weise angestrebte Risikotransparenz bietet die Grundlage für die abzuleitenden Managemententscheidungen. Vergangenheitsbezogene Ansätze werden ergänzt durch zukunftsorientierte Szenario Betrachtungen (inklusive oben genanntem adversen Szenario). In regelmäßig aktualisierten Prognoserechnungen werden die erwarteten Ergebnisse und wichtigsten Kennziffern unter alternativen Annahmen vorausgeschätzt, sodass den geschäftlichen Risiken rechtzeitig begegnet werden kann. Entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben hat die Bank eine eigene funktional unabhängige Einheit für das „Risikocontrolling“ eingerichtet.

Dieser Bereich ist direkt der Geschäftsführung unterstellt und zuständig für einen einheitlichen Rahmen im Umgang mit Risiken. Außerdem verantwortet er die vierteljährliche Risikoberichtserstellung sowie die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen. Darüber hinaus verfügt die Bank in Form der „Internen Revision“ über eine unabhängige Instanz, die Effektivität und Effizienz der angewandten Maßnahmen überprüft.

Die bedeutendsten Risiken, denen wir besondere Aufmerksamkeit widmen, sind die Kredit- und Marktpreisrisiken sowie die operationellen Risiken. Die Bürgschaftsbank hat sich zudem - basierend auf einer aktuellen Risikoinventur - in ihrer Geschäfts- und Risikostrategie mit den sogenannten „ESG-Risiken“ intensiv auseinandergesetzt. Die diesbezüglichen strategischen Ansätze werden in den Folgejahren weiterentwickelt und operationalisiert.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko besteht darin, dass Kunden ihren vertraglich zugesicherten Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Hausbanken nicht nachkommen und die Bürgschaftsbank ihre Bürgschaft einlösen muss.

Das Kreditrisiko stellt für die Bürgschaftsbank eine wesentliche Risikoart dar, wenngleich Rückbürgschaften der öffentlichen Hand das Eigenobligo der Bank für die übernommenen Bürgschaften deutlich reduzieren.

Die Bürgschaftsbank legt ihre Bereitschaft, Ausfallrisiken einzugehen, nach bestimmten Grundsätzen fest (insbesondere tragfähiges Geschäftsmodell mit nachhaltiger Kapitaldienstfähigkeit). Ein schriftlicher Bericht stellt die Basis für jede von der Bürgschaftsbank zu treffende Kreditentscheidung dar. Ein solcher Bericht enthält alle wesentlichen Informationen, die für die Kreditentscheidung maßgeblich sind. Auf der Basis dieses Berichts erfolgt eine detaillierte Risikobeurteilung. Sie besteht aus der Analyse der finanziellen Verhältnisse, der (auch unter „ESG-Aspekten“) nachhaltigen Marktposition, des Geschäftsumfeldes, in dem der Kreditnehmer tätig ist sowie der Qualität des Managements. Aus der durch Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer bzw. die genaue Überwachung der Darlehensbedienung ermittelten Risikobeurteilung ergibt sich für jedes Engagement eine Risikoeinstufung, die auch Grundlage für die gegebenenfalls erforderliche Bildung von Einzelrückstellungen ist, mit denen die Bank Ausfallrisiken in angemessenem Umfang Rechnung trägt. Besonders risikobehaftete Kreditengagements werden von einem eigenständigen Bereich spezialisierter Kreditfachleute intensiv begleitet. Monatliche Auswertungen über den Kreditbestand bilden u. a. die Verteilung des Kreditvolumens nach Branchen, Größenklassen und Kreditarten ab.

Vierteljährliche Risikoberichte erläutern diese Auswertungen und informieren zusätzlich über das Neugeschäft, Problemkredite, die größten Einzelkreditrisiken, Risikovorsorgen usw., sodass Ausfallrisiken vorausschauend gesteuert werden können. Neben dem prozessorientierten Ablauf für das Kerngeschäftsfeld Bürgschaften sind im Organisationshandbuch der Bank alle Prozesse des Kreditgeschäfts beschrieben.

Marktpreisrisiken

Die Bürgschaftsbank ist kein Handelsbuchinstitut. Der Anlage ihrer Mittel kommt ausschließlich die Aufgabe zu, die Leistungsfähigkeit der Bürgschaftsbank im Falle ihrer Inanspruchnahme nachhaltig zu garantieren. Zur Minimierung der Risiken, die bei der Erfüllung dieser Aufgabe entstehen können, wird das Vermögen im Rahmen eines Spezialfonds grundsätzlich so angelegt, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei ausreichender Liquidität und Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht werden.

Aufgrund der speziellen Geschäftsstruktur der Bank besteht außerhalb des Spezialfonds kein nennenswertes Zinsänderungsrisiko, die Spezialfondsanteile sind der Liquiditätsreserve zugeordnet und eigenfinanziert. Die Marktpreisrisiken der Bürgschaftsbank beschränken sich daher auf möglichen Abschreibungsbedarf der Spezialfondsanteile.

Als zentrale Überwachungsgröße für die Marktpreisrisiken des Spezialfonds nutzt die Bank den Value-at-Risk-Ansatz (VaR). Bei dem VaR wird auf Basis der Berechnungen des Fondsmanagements der maximale Verlust auf Basis einer Haltedauer von 250 Tagen, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % nicht überschritten wird, ermittelt.

Die aus dem Spezialfonds resultierenden Adressausfall- und Marktpreisrisiken werden durch ein bonitätsbasiertes Limitsystem sowie Diversifizierung im Rahmen von vorgegebenen Anlagerestriktionen in Verbindung mit einem Wertsicherungskonzept des Spezialfonds begrenzt.

Liquiditätsrisiken

Die Liquiditätssituation der Bürgschaftsbank ist gekennzeichnet durch weitgehend fixierte Zahlungsströme. Diese sind somit gut planbar, Bankverbindlichkeiten existieren faktisch nicht. Zur Sicherung ihrer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit verfügt die Bank über einen den durchschnittlichen Liquiditätsbedarf übersteigenden Bestand an Termin- und/oder Tagesgeldern bzw. Sichteinlagen. Darüber hinaus können die Anteile an dem zur Anlage freier Mittel aufgelegten Spezialfonds jederzeit durch Rückgabe an die Investmentgesellschaft liquidiert werden.

Damit ist die Bank auch in Stresssituationen, wie beispielsweise unvorhergesehenen Zahlungsstromschwankungen, in der Lage, in großem Umfang und weitgehend unabhängig von der allgemeinen Marktlage Liquidität zu generieren. Sie überwacht ihre Liquiditätssituation über ein Steuerungssystem, das alle aktuellen Zahlungsströme ermittelt und auswertet. Auf der Basis dieser Daten erfolgt eine Liquiditätsplanung im täglichen Rhythmus.

Liquiditätsrisiken sind aus der derzeitigen geschäftlichen Entwicklung sowie aufgrund der bestehenden Refinanzierungsmöglichkeiten nicht zu erkennen.

Operationelle Risiken

Im Rahmen der banktypischen Risiken spielt auch die Steuerung operationeller Risiken eine wesentliche Rolle. Unter diesen Risiken versteht man neben allgemeinen Betriebsrisiken in erster Linie Risiken, die sich aus einzelnen Ereignissen (Betrugsfälle, DV-Systemstörungen, Naturkatastrophen usw.) ergeben können, sowie Rechtsrisiken.

Aufgrund der Ergebnisse einer regelmäßigen Ermittlung (interne Meldung von Schadensfällen ab TEUR 2,5 durch dezentrale Risikoverantwortliche an das Risikomanagement) haben die operationellen Risiken bislang eine untergeordnete Bedeutung, sie werden jedoch als wesentlich für die Bürgschaftsbank eingestuft. Die aufsichtsrechtliche Quantifizierung erfolgt in der normativen Perspektive im Rahmen des Basisindikatoransatzes, in der ökonomischen Perspektive kommt eine auf Basis von Expertenschätzungen basierende modellierte Szenarioanalyse zum Einsatz. Für Risiken, die aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse eintreten können, existieren angemessene Notfallkonzepte (Ausfall EDV-Systeme) sowie ein ausreichender Versicherungsschutz (Feuer- und Wasserschäden usw.).

Bei der Überprüfung der internen Schadensmeldungen durch das Risikomanagement für das Jahr 2025 wurde in vier relevanten Fällen eine geringfügige Schadenssumme von insgesamt TEUR 34 festgestellt. Bei den identifizierten operationellen Risiken und den getroffenen Maßnahmen hat sich nur geringfügiger Änderungsbedarf ergeben.

Den Rechtsrisiken begegnet die Bürgschaftsbank durch die frühzeitige Einbindung der eigenen Rechtsabteilung sowie durch die enge Zusammenarbeit mit externen Rechtsberatern. Rechtsrisiken aus Bürgschaftsübernahmen minimiert die Bank durch den Einsatz standardisierter Verträge. Bedeutende Gerichtsverfahren, an denen die Bank beteiligt ist, sind derzeit nicht anhängig. Die Innenrevision überprüft regelmäßig Verfahren, Systeme und Arbeitsabläufe. Die personelle und organisatorische Ausgestaltung der Innenrevision entspricht den Anforderungen.

Gesamtbild der Risikolage

Damit stellt sich die Risikolage der Bürgschaftsbank - auch unter Berücksichtigung ihrer Risikotragfähigkeit gemäß o. a. Limitauslastungen - per saldo als überschaubar dar.


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